Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kiel: Unterlagen, Hinweise HS, Allzuständigkeit

    In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden: 

    • Rathaus
    • Stadtteilbürgerämter

    Bitte beachten Sie, dass für die Stadtteilbürgerämter ein Termin benötigt wird.

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    • Rathaus
    • Stadtteilbürgerämter

    Bitte beachten Sie, dass für die Stadtteilbürgerämter ein Termin benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiefe Allee 45

    24149 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64479

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenberger Allee 2c

    24146 Kiel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.  Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64852

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind (nur) im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Schanze 45

    24159 Kiel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64499

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

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    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

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    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Skandinaviendamm 299

    24109 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

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    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amrumring 2

    24107 Kiel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

    Aktuelles

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Bitte buchen Sie Ihren Termin  auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung . Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Info-Hotline)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

    Aktuelles

    In unsere  Spontansprechstunde täglich (außer mittwochs) von 9 - 12 Uhr können Sie derzeit nur für die folgenden Angelegenheiten kommen: Abgelaufene Ausweisdokumente Reise steht bevor Verlust von Ausweisdokumenten Bitte melden Sie sich bei uns am Empfang. Neu: Früh-Terminsprechstunde täglich 7.30 - 9 Uhr außer mittwochs.  Termine für die Früh-Terminsprechstunde können am Vortag morgens ab 7.30 Uhr für den nächsten Tag (freitags für den folgenden Montag) reserviert werden unter  www.kiel.de/terminvereinbarung . Es gibt Anliegen, für die Sie keinen Termin benötigen (Sofort-Service). Bitte melden Sie sich bei den aufgelisteten Angelegenheiten während der Öffnungszeiten direkt vorne am Tresen. Abgabe der Unterlagen zur  Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (kiel.de) (falls dies online für Sie nicht möglich ist oder Sie aus dem Ausland zuziehen) Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen Führungszeugnis beantragen  -  auch online mö glich:  www.fuehrungszeugnis.bund.de/   Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises. Ausstellung von Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung Ausstellung Lebensbescheinigungen für die Rententräger Auszahlung von Begrüßungsgeld, wenn Sie bereits angemeldet sind. Mitteilung der  Steuer-Identifikationsnummer  -  auch online möglich Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Änderung von Personalausweisen und Kfz-Scheinen nach erfolgter Ummeldung Ausgabe von Fischereimarken Neue PIN für die eID setzen Während der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) ist mit einem hohen Andrang zu rechnen. Es wird empfohlen, die Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden wahrzunehmen! Familiensprechstunde: Eltern mit schulpflichtigen Kindern stehen am Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr besondere Termine zur Verfügung .  Die Termine können Sie ausschließlich telefonisch unter  0431 901-904  vereinbaren.   Urkundenprüfung : Für alle Anliegen, bei denen eine Überprüfung ausländischer Personenstandsurkunden notwendig ist, buchen Sie bitte über die Telefonnummer 0431/901-904 einen Termin. Bei einer Buchung über das Terminportal können wir eine Bearbeitung leider nicht immer garantieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:00 Uhr   Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr   Mittwoch geschlossen   Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr  Freitag 07:30 - 12:00 Uhr  Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Fax: +49 431 901-62716

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Hinweise für Kiel: Unterlagen, Hinweise HS, Allzuständigkeit

    Gesetzliche Vertreter des/der Jugendlichen können den Schein abholen und müssen dann ein aktuelles Ausweisdokument vorlegen. Andere Personen können nicht hierzu bevollmächtigt werden.

    Gesetzliche Vertreter des/der Jugendlichen können den Schein abholen und müssen dann ein aktuelles Ausweisdokument vorlegen. Andere Personen können nicht hierzu bevollmächtigt werden.

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Hinweise für Kiel: Unterlagen, Hinweise HS, Allzuständigkeit

    Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein während der Öffnungszeiten im Rathaus ohne Termin beantragen.

    Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein während der Öffnungszeiten im Rathaus ohne Termin beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Stichwörter

    Ausbildung, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein, Azubis, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020