Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
    Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
    Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Hinweise für Segeberg: Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
    • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Jaguarring 16

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
    Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2022

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Mütterberatung, Schwangerenberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

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