Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
    Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
    Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Zuständigkeit

    • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
    • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Amt für Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Montag
    09.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag
    09.00 - 12.00 Uhr
    14.30 - 18.00 Uhr
    Mittwoch
    09.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    09.00 - 12.00 Uhr
    Freitag
    09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ploen.de

    Telefon Festnetz: +49 4522 743531

    Fax: +49 4522 743467

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

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    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Mütterberatung, Schwangerenberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)