Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
    Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
    Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Zuständigkeit

    • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
    • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
      Linie:
      • Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    Fax: +49 4121 4502-93332

    E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Schwangerenberatung, Mütterberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English