Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
    Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
    Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Zuständigkeit

    • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
    • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

    schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Sozialpsychiatrischer Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    24931 Flensburg

    Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

    Hausanschrift

    Norderstraße 58-60

    24939 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Aufgrund des derzeitigen hohen Arbeitsaufkommens ist das Corona-Team der Gesundheitsdienste aktuell nicht direkt telefonisch erreichbar. Sie können uns über 0461 85-4400 aber eine Nachricht hinterlassen. Ein Zutritt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Für Anfragen und Terminabsprachen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0461/85 2600. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-2600

    Telefon Festnetz: 0461 85-2299((Krisentelfon))

    E-Mail: sozialpsychiatrischerdienst@flensburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2019

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

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    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Mütterberatung, Schwangerenberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020