Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Beschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Ansprechpartner
Stadt Itzehoe: Abteilung Sozial- und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Mittwochs geschlossen. Weitere Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung. Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie weiter unten unter "Mitarbeiter". Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres eigenen Nachnamens.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Itzehoe
Empfänger: Stadt Itzehoe
IBAN: DE44 2225 0020 0000 0216 01
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Notunterkunft, Mietschulden, Flüchtlingsunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsverlust, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Sicherung des Mietverhältnisses, Asylbewerberunterkunft, Räumungsklage, Abwendung von Obdachlosigkeit, Unterbringung, Wohnungsnotstelle, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Zwangsräumung, Wohnungsbrand, Gemeinschaftsunterkunft, Niedrigschwellige Hilfe, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnraumsicherung, Wohnungsnotfall, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Fachstelle, Wohnungslosigkeit, Wohnungskündigung, Notunterbringung, drohende Obdachlosigkeit, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme