Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Beschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Ansprechpartner
SG Unterbringung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten im Bereich Unterbringung Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Kubbutat
Telefon Festnetz: 04191 939-340
E-Mail: m.kubbutat@kaltenkirchen.de
Stadt Kaltenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeines Rathaus Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr BSB (Bürger-Service-Büro) Montag 07:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 07:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Bereich Soziales Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Kaltenkirchen - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeines Rathaus Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Harm (Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 04191 939-331
E-Mail: s.harm@kaltenkirchen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
drohende Obdachlosigkeit, Flüchtlingsunterkunft, Zentrale Wohnungsfachstelle, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsverlust, Wohnraumsicherung, Wohnungsnotfall, Notunterbringung, Wohnungsnotstelle, Sicherung des Mietverhältnisses, Gemeinschaftsunterkunft, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungslosigkeit, Fachstelle, Abwendung von Obdachlosigkeit, Zwangsräumung, Unterbringung, Notunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsbrand, Räumungsklage, Mietschulden, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Wohnungskündigung, Hilfen zur Wohnungsanmietung