Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Beschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04633 9444-27
E-Mail: ordnungsamt@amt-mittelangeln.de
Kontaktperson
Tabea Greffrath
Stichwörter
Abmeldung von Gewerbe, Anmeldung Feuerwerk, Antrag auf Sondernutzung, Bestattungen ohne Angehörige, Bewachungsgewerbe, Europawahl, Feuerwehr, Feuerwehrzufahrten Kontrolle, Feuerwerk, Feuerwerke, Gefahrhunde, Gefahrhunderecht, gefährliche Hunde, Geldspielgeräte, Gemeindewahl, Genehmigung Feuerwerk, Genehmigung Feuerwerke, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeauskunft, Gewerbeerlaubnisse, Gewerbeflächen, Gewerbegebiete, Gewerbeordnung, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, Kommunalwahl, neues Gewerbe anmelden, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Plakate, Plakatierung, Räumungsklage, Schulpflicht, Schulverweigerung, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Spielautomat, Spielgeräte, Spielhalle, Spielhallen, Spielhallenerlaubnis, Spielothek, Spielverordnung, Tierquälerei, Tierschutzgesetz, Tierseuche, Tierseuchen, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe, Veranstaltung, Veranstaltungen, Wahl, Wahl von Schöffen, Wahlamt, Wahlausschuss, Wahlbüro, Wahlen, Wahlergebnis, Wahlergebnisse, Wahlfrauen, Wahlhelfer, Wahlhelferinnen, Wahlmänner, Wahlplakate, Wahlscheine, Wahlstatistik, Zwangsräumung
Amt Oeversee - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochs geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr P. Kehler
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
drohende Obdachlosigkeit, Flüchtlingsunterkunft, Zentrale Wohnungsfachstelle, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsverlust, Wohnraumsicherung, Wohnungsnotfall, Notunterbringung, Wohnungsnotstelle, Sicherung des Mietverhältnisses, Gemeinschaftsunterkunft, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungslosigkeit, Fachstelle, Abwendung von Obdachlosigkeit, Zwangsräumung, Unterbringung, Notunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsbrand, Räumungsklage, Mietschulden, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Wohnungskündigung, Hilfen zur Wohnungsanmietung