Wohnungssicherung Beratung

    Wohnungssicherung Beratung

    Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

    Beschreibung

    Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

    Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

    Ansprechpartner

    Amt Schlei-Ostsee - Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Höhe 16

    24351 Damp

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder Termine nach Vereinbarung. Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4351 7379-0

    Fax: +49 4351 7379-169

    E-Mail: mail@amt-schlei-ostsee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

    Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaftsunterkunft, Räumungsklage, Wohnungskündigung, Mietschulden, Flüchtlingsunterkunft, Notunterkunft, Notunterbringung, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsnotstelle, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungslosigkeit, Wohnungsnotfall, Sicherung des Mietverhältnisses, Fachstelle, Zwangsräumung, Wohnraumsicherung, Räumungsurteil, Asylbewerberunterkunft, Unterbringung, Wohnungsbrand, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungsverlust, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Abwendung von Obdachlosigkeit, drohende Obdachlosigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de