Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Beschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Ansprechpartner
Stadt Schwentinental - Amt IV Bürgeramt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
Linie:- Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315
- Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
Linie:- Bus: Linien 300, 303
- Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
Linie:- Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
- Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
Linie:- Bus: Linien 302, 303, 310, 315
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Für den Bereich Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf gilt folgende Regelung: Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt sind möglich für Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr. Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamtfreie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen an. Für das Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf sind Terminbuchungen jeweils am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nathalie Bergler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-212
Frau Eveline Gaspert
Herr Ahmad Olumi
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-212
Frau Finja Ruppin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811-228
Herr Jan Skade
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-207
Herr Michael Stubbmann (Amtsleiter Bürgeramt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-223
Frau Nadja Yigit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307/ 811-210
Internet
Bankverbindung
Stadt Schwentinental
Empfänger: Stadt Schwentinental
IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Räumungsklage, Mietschulden, Flüchtlingsunterkunft, Fachstelle, Zwangsräumung, Wohnungskündigung, drohende Obdachlosigkeit, Wohnungsnotstelle, Notunterbringung, Asylbewerberunterkunft, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Wohnungsbrand, Abwendung von Obdachlosigkeit, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme, Wohnungsverlust, Wohnraumsicherung, Niedrigschwellige Hilfe, Notunterkunft, Zentrale Wohnungsfachstelle, Sicherung des Mietverhältnisses, Gemeinschaftsunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Unterbringung, Wohnungsnotfall, Wohnungslosigkeit, Hilfen zur Wohnungsanmietung