Wohnungssicherung Beratung

    Wohnungssicherung Beratung

    Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

    Beschreibung

    Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

    Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

    Ansprechpartner

    Amt Ostholstein-Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Ruhsal 2

    23744 Schönwalde am Bungsberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Amt Ostholstein-Mitte Mo:08:00 - 12:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Servicestelle Sierksdorf Nächste Termine: - 03.04.2024 - 17.04.2024 - 15.05.2024 - 05.06.2024

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4528 9174-0

    Fax: +49 4528 9174-700

    E-Mail: info@amt-ostholstein-mitte.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2009

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

    Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Notunterkunft, Mietschulden, Flüchtlingsunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsverlust, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Sicherung des Mietverhältnisses, Asylbewerberunterkunft, Räumungsklage, Abwendung von Obdachlosigkeit, Unterbringung, Wohnungsnotstelle, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Zwangsräumung, Wohnungsbrand, Gemeinschaftsunterkunft, Niedrigschwellige Hilfe, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnraumsicherung, Wohnungsnotfall, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Fachstelle, Wohnungslosigkeit, Wohnungskündigung, Notunterbringung, drohende Obdachlosigkeit, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020