Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Beschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Hinweise für Föhr-Amrum: Obdachlosenhilfe
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beseitigung einer sozialen Notlage (z.B. einer drohenden Obdachlosigkeit), so wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Für den Bereich der Insel Amrum ist die Außenstelle der Amtsverwaltung in Nebel sowie für den Bereich der Insel Föhr die Amtsverwaltung in Wyk auf Föhr zuständig.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beseitigung einer sozialen Notlage (z.B. einer drohenden Obdachlosigkeit), so wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Für den Bereich der Insel Amrum ist die Außenstelle der Amtsverwaltung in Nebel sowie für den Bereich der Insel Föhr die Amtsverwaltung in Wyk auf Föhr zuständig.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Notunterkunft, Mietschulden, Flüchtlingsunterkunft, Räumungsurteil, Wohnungsverlust, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Sicherung des Mietverhältnisses, Asylbewerberunterkunft, Räumungsklage, Abwendung von Obdachlosigkeit, Unterbringung, Wohnungsnotstelle, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Zwangsräumung, Wohnungsbrand, Gemeinschaftsunterkunft, Niedrigschwellige Hilfe, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnraumsicherung, Wohnungsnotfall, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Fachstelle, Wohnungslosigkeit, Wohnungskündigung, Notunterbringung, drohende Obdachlosigkeit, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme