Wohnungssicherung Beratung

    Wohnungssicherung Beratung

    Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

    Beschreibung

    Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

    Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

    Hinweise für Föhr-Amrum: Obdachlosenhilfe

    Benötigen Sie Unterstützung bei der Beseitigung einer sozialen Notlage (z.B. einer drohenden Obdachlosigkeit), so wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Für den Bereich der Insel Amrum ist die Außenstelle der Amtsverwaltung in Nebel sowie für den Bereich der Insel Föhr die Amtsverwaltung in Wyk auf Föhr zuständig.

    Ansprechpartner

    Für Oevenum wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

    Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaftsunterkunft, Räumungsklage, Wohnungskündigung, Mietschulden, Flüchtlingsunterkunft, Notunterkunft, Notunterbringung, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsnotstelle, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungslosigkeit, Wohnungsnotfall, Sicherung des Mietverhältnisses, Fachstelle, Zwangsräumung, Wohnraumsicherung, Räumungsurteil, Asylbewerberunterkunft, Unterbringung, Wohnungsbrand, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungsverlust, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Abwendung von Obdachlosigkeit, drohende Obdachlosigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de