Wohnungssicherung Beratung

    Wohnungssicherung Beratung

    Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

    Beschreibung

    Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

    Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).

    Hinweise für Neumünster: Obdachlose

    Die zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot (Diakonie Altholstein) ist  in Neumünster für die Obdachlosenhilfe zuständig:
    https://www.diakonie-altholstein.de/de/beratung-in-neumuenster

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2494

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2565

    Fax: +49 4321 942-2525

    Fax: +49 4321 942-2293

    E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

    Stichwörter

    Behinderte, behinderte Menschen, Schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.

    Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Niedrigschwellige Hilfe, Fachstelle, Wohnungsverlust, Flüchtlingsunterkunft, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungskündigung, Notunterbringung, Abwendung von Obdachlosigkeit, drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Gemeinschaftsunterkunft, Mietschulden, Wohnungsnotfall, Notunterkunft, Zwangsräumung, Räumungsurteil, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsnotstelle, Wohnungsbrand, Wohnraumsicherung, Räumungsklage, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Wohnungslosigkeit, Zentrale Wohnungsfachstelle, Sicherung des Mietverhältnisses

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de