Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Beschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Hinweise für Neumünster: Obdachlose
Die zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot (Diakonie Altholstein) ist in Neumünster für die Obdachlosenhilfe zuständig:
https://www.diakonie-altholstein.de/de/beratung-in-neumuenster
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2494
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2565
Fax: +49 4321 942-2525
Fax: +49 4321 942-2293
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Stichwörter
Behinderte, behinderte Menschen, Schwerbehindert, Schwerbehinderte Menschen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm "Soziale Stadt" Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Niedrigschwellige Hilfe, Fachstelle, Wohnungsverlust, Flüchtlingsunterkunft, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungskündigung, Notunterbringung, Abwendung von Obdachlosigkeit, drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Gemeinschaftsunterkunft, Mietschulden, Wohnungsnotfall, Notunterkunft, Zwangsräumung, Räumungsurteil, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsnotstelle, Wohnungsbrand, Wohnraumsicherung, Räumungsklage, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Wohnungslosigkeit, Zentrale Wohnungsfachstelle, Sicherung des Mietverhältnisses