Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Beschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Ansprechpartner
Amt Auenland Südholstein - Sachgebiet VIII (Soziale Angelegenheiten)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Svenja Gundlack
Telefon Festnetz: +40 4191 5009-23
E-Mail: kita@auenland-suedholstein.de
erforderliche Unterlagen
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Heimkostenzuschuss, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkosten, Heimkostenzuschüsse