Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Beschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Sylt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.4 Sozialzentrum / Jobcenter
Adresse
Hausanschrift
Maybachstraße 2
25980 Sylt
OT Westerland Im Hause der Nord-Ostsee-Sparkasse (Sparkassengebäude)
Parkplatz: Parkplatz Nord-Ostsee Sparkasse "Maybachstraße 2"
Gebühren: ja
ÖPV - Bus - Haltestelle: "Stadtmitte"
Bus: Linie: 1
Bus: Linie: 3
ÖPV - Stadtbus - Haltestelle "Friedrichstraße, Ost"
Bus: Linie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851-710
E-Mail: empfang.sz@gemeinde-sylt.de
Stichwörter
Job, Jobcenter, Jobsuche, Kommunaler Sozialdienst, Sozialamt, Sozialberatung, Sozialdienst, Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Wohngeld
erforderliche Unterlagen
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Heimkosten, Heimkostenzuschuss, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkostenzuschüsse