Hilfe in anderen Lebenslagen BeratungOnline erledigen

    Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

    Beschreibung

    Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

    • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
    • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
    • Blindenhilfe.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    • Kreis oder kreisfreie Stadt
    • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

    Ansprechpartner

    Für Schleswig-Holstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Heimkostenzuschuss, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Heimkostenzuschüsse, Heimkosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de