Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
    Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
    Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

    • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
    • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
    • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.

    Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.

    Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist lediglich für die Widerspruchsbearbeitung zuständig.
    Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist lediglich für die Widerspruchsbearbeitung zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

    Kontakt

    Fax: +49 4331 202-295

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor

    Adresse

    Hausanschrift

    Meiereistr. 5

    24808 Jevenstedt

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung mittwochs geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@amt-jevenstedt.de

    Telefon Festnetz: +49 4331 8478-0

    Fax: +49 4331 8478-84

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach SGB XII (Bei Erstantrag persönliches Erscheinen erforderlich!)

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Amt Jevenstedt Webservice)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Webservice, Amt Jevenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Amt Jevenstedt - Verwaltungsstelle Westerrönfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 60

    24784 Westerrönfeld

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung mittwochs geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@amt-jevenstedt.de

    Telefon Festnetz: +49 4331 8478-0

    Fax: +49 4331 8478-30

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach SGB XII (Bei Erstantrag persönliches Erscheinen erforderlich!)

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Amt Jevenstedt Webservice)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Webservice, Amt Jevenstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.

    Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
    • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
    • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

    Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Grundsicherung im Alter, Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)