Sozialhilfe beantragen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.
Beschreibung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.
Hinweise für Landschaft Sylt: Gebietszuordnung
Beide Einrichtungen befinden sich im Sozialzentrum der Gemeinde Sylt.
Es kann also immer an die Gemeinde als Ansprechpartner verwiesen werden, wenn es sich um eine Fall auf der Insel Sylt handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Sylt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.4 Sozialzentrum / Jobcenter
Adresse
Hausanschrift
Maybachstraße 2
25980 Sylt
OT Westerland Im Hause der Nord-Ostsee-Sparkasse (Sparkassengebäude)
Parkplatz: Parkplatz Nord-Ostsee Sparkasse "Maybachstraße 2"
Gebühren: ja
ÖPV - Bus - Haltestelle: "Stadtmitte"
Bus: Linie: 1
Bus: Linie: 3
ÖPV - Stadtbus - Haltestelle "Friedrichstraße, Ost"
Bus: Linie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851-710
E-Mail: empfang.sz@gemeinde-sylt.de
Stichwörter
Job, Jobcenter, Jobsuche, Kommunaler Sozialdienst, Sozialamt, Sozialberatung, Sozialdienst, Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Wohngeld
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.
Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
- Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Grundsicherung, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung im Alter
Metainformation
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