Sozialhilfe beantragen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.
Beschreibung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Harmsstraße
Linie:- Bus: 50, 51, 52, 81
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Buchstabe Aa - Alb
Buchstabe Alc - Asm
Telefon Festnetz: +49 431 9013391
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
Buchstabe Asn - Beni
Buchstabe Benj - Boes
Buchstabe Boet - Buel
Buchstabe Buem - Del
Buchstabe Dem - El
Buchstabe Em - Fisa
Buchstabe Fisb - Gent
Telefon Festnetz: +49 431 901-3352((Freitags frei))
Fax: +49 431 901-63391
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
Buchstabe Genu - Gro
Buchstabe Grp - Has
Buchstabe Hat - Hoff
Buchstabe Hofg - Iv
Buchstabe Iw - Kap
Buchstabe Kaq - Klot
Buchstabe Klou - Kolk
Buchstabe Koll - Kup
Buchstabe Kug - Les
Buchstabe Let - Mark
Buchstabe Marl - Moe
Buchstabe Mof - Neum
Buchstabe Neun - Olm
Buchstabe Oln - Pere
Buchstabe Perf - Q
Buchstabe Ra - Reg
Telefon Festnetz: +49 431 901-3870(Mi + Fr. frei)
Fax: +49 431 901-63391
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
Buchstabe Rer - Saf
Buchstabe Sag - Schen
Buchstabe Scheo - Schmid
Telefon Festnetz: +49 431 901-3230
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
Buchstabe Schmie - Schul
Telefon Festnetz: +49 431 901-4316
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
Buchstabe Schum - Sieg
Telefon Festnetz: +49 431 901-3337
Buchstabe Sieh - Steh
Telefon Festnetz: +49 431 901-3377
Buchstabe Stei -Te
Telefon Festnetz: +49 431 901-3877
Buchstabe Ued - Weil
Telefon Festnetz: +49 431 901-3869
Buchstabe Weim - Wo
Telefon Festnetz: +49 431 901-3397
Buchstabe Wp - Z
Telefon Festnetz: +49 431 901-3340
Weitere Informationen
Anmeldung und Wartenummernausgabe im Servicebüro im Erdgeschoss für die Bereiche
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Pflege
- Leistungen nach dem AsylbLG
Keine Anmeldung erforderlich in der 2. Etage für die Bereiche
- Landesblindengeld
- Kriegsopferfürsorge
- Bestattungskosten
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.
Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
- Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Grundsicherung, Grundsicherung im Alter