Freiwilliges soziales Jahr Förderung

    Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

    Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).

    Beschreibung

    Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). 
    Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
    Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate  verlängert werden. 
    Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. 
     

    Zuständigkeit

    FSJ-Träger in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Träger (FSJ) in Schleswig-Holstein

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)

    Formulare

    -    Formulare: teilweise 

    -    Onlineverfahren möglich: teilweise 

    -    Schriftform erforderlich: ja

    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
    • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
    • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
    • Sie leisten das FSJ  mindestens 6 Monate
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keine Rechtsbehelfe.  

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten. 

    • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
    • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen. 
    • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
       

    Fristen

    Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.  

    Hinweise (Besonderheiten)


    Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 11.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Gemeinwohl, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Gemeinnützigkeit, ehrenamtlich, BFD, Ehrenamt, Gemeinnützig, Bildungsdienst, FSJ, Jugendfreiwilligendienst, Freiwilliges Jahr Kultur, BAFzA, FSJ Kultur, gemeinnützig, Freiwilligenarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English