Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Beschreibung
Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.
Zuständigkeit
FSJ-Träger in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Steuerung und Marketing - Personal
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau K. Ehlers
Telefon Festnetz: 04123 681-121
Internet
Bankverbindung
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)
Formulare
- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
- der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
- Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
- Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keine Rechtsbehelfe.
Verfahrensablauf
Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten.
- Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
- Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
- Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
Fristen
Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 11.08.2021
Stichwörter
FSJ Kultur, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Jugendfreiwilligendienst, FSJ, gemeinnützig, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Freiwilliges Jahr Kultur, ehrenamtlich, Gemeinwohl, Gemeinnützigkeit, FÖJ, BAFzA, Freiwilliges Soziales Jahr, BFD, Bundesfreiwilligendienst, Gemeinnützig, Bildungsdienst