Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an:

    • eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
    • an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 22-26

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 810-0

    Fax: +49 4621 810-50

    E-Mail: gesundheitsamt@schleswig-flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Schleswig: Unterstützung und Beratung für Schwangere

    Das Frauenzentrum in Schleswig bietet zusätzlich Hilfe und Unterstützung und leistet Schwangerschaftskonfliktberatung. Bitte wenden Sie sich an:

    Frauenzentrum Schleswig e.V.
    Bahnhofstraße 16
    24837 Schleswig
    04621/25544 auch kostenlos unter 0800/1110444
    frauenzentrum@foni.net

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Mutterschaft, Sozialhilfe, Schwangerschaft, häusliche Pflege, Krankenhaus, Hebamme, Ärztliche Behandlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de