Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Hilfen für Schwangere
Ab 01.11.2012 werden die Aufgaben der Schwangerschaftsberatung / -konfliktberatung sowie die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" nicht mehr vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wahrgenommen.
Bei Fragen zur Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Tel. 04351 / 893110
Bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie Fragen zur Schwangerenkonfliktberatung wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Familienberatungsstelle (ehemals Pro Familia)
ProFil e. V.
Mühlenstraße 3
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 14 99 34
www.familie-rd.de
Ab 01.11.2012 werden die Aufgaben der Schwangerschaftsberatung / -konfliktberatung sowie die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" nicht mehr vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wahrgenommen.
Bei Fragen zur Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Tel. 04351 / 893110
Bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie Fragen zur Schwangerenkonfliktberatung wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Familienberatungsstelle (ehemals Pro Familia)
ProFil e. V.
Mühlenstraße 3
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 14 99 34
www.familie-rd.de
zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Hilfen für Schwangere
Bitte wenden Sie sich an:
- eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
- an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Hilfen für Schwangere
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Hilfen für Schwangere
Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020
Stichwörter
Schwangerschaft, Krankenhaus, Mutterschaft, häusliche Pflege, Ärztliche Behandlung, Sozialhilfe, Hebamme