Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an:

    • eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
    • an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Hilfen für Schwangere

    Bitte wenden Sie sich an:

    • eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
    • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
    • an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    Fax: +49 4121 4502-93332

    E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2010

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Hilfen für Schwangere

    Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    häusliche Pflege, Ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Mutterschaft, Sozialhilfe, Hebamme, Schwangerschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020