Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

    Zuständigkeit

    An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für - 352 Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstraße 11

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor Gebäude B
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ZOB
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 160-1796

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Stormarn - Fachdienst 31 - Eingliederungshilfe - 312 Steuerung der Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 11

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof/ZOB
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, - Mittwochs geschlossen -

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 45 31 16010-04

    Fax: 0 45 31 1607710-04

    E-Mail: k.stenzel@kreis-stormarn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
    • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
    • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

    Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    taub, Ohrenschaden, schwerhörig, Eingliederung, gehörlos, Hörschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English