Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Ansprechpartner
Amt für Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Andrea Burmeister
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743267
E-Mail: Andrea.Burmeister@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395399
Anke Fischenbeck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743640
E-Mail: Anke.Fischenbeck@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395640
Christina König
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395286
E-Mail: Christina.Koenig@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743286
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Eingliederung, gehörlos, schwerhörig, Hörschaden, Ohrenschaden, taub