Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Amt für Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Andrea Burmeister
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743267
Fax: +49 4522 74395399
E-Mail: Andrea.Burmeister@kreis-ploen.de
Anke Fischenbeck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743640
Fax: +49 4522 74395640
E-Mail: Anke.Fischenbeck@kreis-ploen.de
Christina König
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743286
Fax: +49 4522 74395286
E-Mail: Christina.Koenig@kreis-ploen.de
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hörschaden, Eingliederung, Ohrenschaden, gehörlos, taub, schwerhörig