Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Ansprechpartner
Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)
E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-oh.de
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
taub, Ohrenschaden, schwerhörig, Eingliederung, gehörlos, Hörschaden