Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

    Zuständigkeit

    An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

    Ansprechpartner

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst 250 Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Die Teilhabeplaner*innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe sind häufig im Außendienst. Vereinbaren Sie für Beratungen daher unbedingt einen Termin. Die Beratung kann aufsuchend bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung stattfinden. Am Standort Ratzeburg in der Barlachstraße 2 stehen in der Besuchergarage kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Über weitere Parkmöglichkeiten in der Ratzeburger Innenstadt informiert die Stadt Ratzeburg hier [ ] . Eine Übersicht über Parkplätze am Standort Schwarzenbek in der Meiereistraße 3 finden Sie hier [ ] . Wo Sie am Standort Geesthacht in der Otto-Brügmann-Straße 8 parken können, entnehmen Sie bitte dieser [ ] Übersicht. 28.07.2020

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-382

    Fax: 04541 888-165

    E-Mail: Eingliederungshilfe@Kreis-RZ.de

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
    • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
    • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

    Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    schwerhörig, gehörlos, Ohrenschaden, taub, Hörschaden, Eingliederung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de