Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Soziale Sicherung; Eingliederungshilfe Kinder / Jugendliche
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Linie:- Bus: 2, 7, 16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: eingliederungshilfe@luebeck.de
Internet
Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Fachdienste der Jugendhilfe: Sozialpädagogische Eingliederungshilfe SGB IX
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Linie:- Bus: Linie 2,7,16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
Internet
Stichwörter
Eingliederung, Eingliederung für Behinderte, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
schwerhörig, Hörschaden, Ohrenschaden, Eingliederung, taub, gehörlos