Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

    Zuständigkeit

    An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Soziale Sicherung; Eingliederungshilfe Kinder / Jugendliche

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: 2, 7, 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: eingliederungshilfe@luebeck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Fachdienste der Jugendhilfe: Sozialpädagogische Eingliederungshilfe SGB IX

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: Linie 2,7,16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Fr. 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: familienhilfen-jugendamt@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Eingliederung, Eingliederung für Behinderte, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
    • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
    • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

    Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    schwerhörig, Hörschaden, Ohrenschaden, Eingliederung, taub, gehörlos

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de