Frühförderung

    Frühförderung Hörgeschädigte

    Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

    Beschreibung

    Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

    Zuständigkeit

    An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    24937 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-0

    E-Mail: eingliederung@flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
    • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
    • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

    Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    schwerhörig, gehörlos, Ohrenschaden, taub, Hörschaden, Eingliederung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de