Pflege: Im Alter - Betreuungsangebote
Informationen zu altersgerechten Wohnungen, Seniorenwohnanlagen, Altenpflegeheime und Pflege in Schleswig-Holstein.
Beschreibung
Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Zu diesen Möglichkeiten gehören:
- Altersgerechte Wohnungen: Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, da sie Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen müssen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge sowie Haltegriffe in Bad und WC.
- Seniorenwohnanlagen: Während altersgerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
- Altenpflegeheime: Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.
Zuständigkeit
- An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) oder
- an die Wohlfahrtsverbände.
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
lasd
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu Pflegeeinrichtungen, betreutem Wohnen, ambulanten Pflegediensten und anderen Themen rund um Pflege im Alter finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein