Blindenhilfe Gewährung

    Blindenhilfe beantragen

    Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.

    Beschreibung

    Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen. 

    Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.

    Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.

    Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.

    Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.

    Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2024) 

    • vor dem 18. Lebensjahr: 440,90 EUR beziehungsweise
    • ab dem 18. Lebensjahr: 880,28 EUR 

    im Monat. 

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe

    • Kreis oder kreisfreie Stadt
    • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

    Ansprechpartner

    Sozialzentrum Niebüll

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 44

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Monntag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@sz-niebuell.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-501

    Fax: 04661 601-549

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Sozialzentrum Niebüll

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 44

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Monntag
    8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch
    geschlossen
    Donnerstag
    08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    14:00 Uhr -18:00 Uhr
    Freitag
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@sz-niebuell.de

    Telefon Festnetz: 04661 601-501

    Fax: 04661 601-549

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2018 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Amt Südtondern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Kreis Nordfriesland - 3.56.1 Abteilung Soziale Betreuung und Beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-0

    Telefon Festnetz: 04841 67-557(Bitte nutzen für die Dienstleistungen "Landesblindenhilfe" und "Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe".)

    E-Mail: schuldnerberatung@nordfriesland.de(Bitte nutzen für die Dienstleistung "Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung".)

    E-Mail: blindenhilfe@nordfriesland.de(Bitte nutzen für die Dienstleistungen "Landesblindenhilfe" und "Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe".)

    E-Mail: soziales@nordfriesland.de(E-Mail-Kontakt für alle anderen Anliegen.)

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2020 (von: Webservice, Kreis Nordfriesland)

    Technisch geändert am 08.12.2022 (von: Schulze, Dagmar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Hinweise für Nordfriesland: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe

    Voraussetzungen

    Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
    • Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch 
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl" oder
      • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
      • augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
    • geringes Einkommen
    • geringes Vermögen
    • Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen. 
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle die Behörde aufgrund Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf Blindenhilfe. 
    • Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Sozialhilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe

    Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem schleswig-holsteinischen Landesblindengeldgesetz.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

    Zudem steht Ihnen eine Selbsthilfeorganisation sehbehinderter und blinder Menschen in Schleswig-Holstein als Ansprechpartner zur Verfügung, der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH e. V.).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 04.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Merkzeichen Bl, Sozialhilfe, Blind, Sehbeeinträchtigung, Blinden gleichgestellte Personen, Sozialhilfe für Blinde, Erblindung, sehbehindert, Sozialleistung für Blinde, Blindheit, Merkzeichen, Sozialleistung, Hilfe für Blinde, Blindenhilfe, Sehbehinderung, Blindenhilfe Gewährung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)