• Kaltenkirchen (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

Elektronische Lohnsteuerkarte

Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug digital übermittelt.

Beschreibung

Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale“) werden seit dem 1. Januar 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Arbeitgeber können somit jederzeit die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. Steuerklasse, Freibeträge, Kirchenein- oder-austritt, abrufen.

Der Arbeitgeber benötigt bei Beschäftigungsbeginn von dem Arbeitnehmer nur noch folgende Informationen:

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Hauptarbeitgeber ja / nein - (nein = Steuerklasse VI).

Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren im Kalenderjahr 2013 nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Antragsgebundene Freibeträge sind wie bisher jährlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Sie können ab 2016 diesen Freibetrag aber auch erstmals für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen.
Freibeträge für Kinder über 18 Jahren, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits mehrjährig gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht neu beantragt werden.

 

Zuständigkeit

An Ihr zuständiges Finanzamt.

Ansprechpartner

Finanzamt Bad Segeberg

Adresse

Hausanschrift

Theodor-Storm-Straße 4 - 10

23795 Bad Segeberg

Öffnungszeiten

Mo, Di, Fr: 8:30 - 12:00 Uhr, Do 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4551 54-0

Fax: +49 4551 54-303

E-Mail: poststelle@fa-bad-segeberg.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 16.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Starttermin für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist gemäß § 39a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) jeweils der 1. Oktober des Jahres, das dem Jahr der vorgesehenen Berücksichtigung des Freibetrags vorangeht.
Der Antrag für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30. November des betreffenden Kalenderjahrs beim Finanzamt gestellt werden.

Kosten

Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt ist kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie bei ELSTER.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Steuerfreibetrag, Lohnsteuerfreibetrag, Lebensbescheinigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020