Spendenquittung erstellen
Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.
Beschreibung
Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.
Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.
zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de
Zuständigkeit
Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt
Ansprechpartner
Amt Probstei - Finanzbuchhaltung
Beschreibung
Die Abteilung II.2 innerhalb des Amtes "Finanzen und Vermögen" ist die FInanzbuchhaltung. Der Finanzbuchhaltung obliegt die Buchführung für das Amt, für 20 amtsangehörige Gemeinden, für zwei Schulverbände, den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg sowie den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au. Die Finanzbuchhaltung nimmt einerseits Gelder ein und leistet andererseits auch die Ausgaben aus den Zahlungsverpflichtungen.
Die Verfügbarkeit der erforderlichen Kassenmittel ist sicherzustellen. Hierzu gehört ggfs. auch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten. Je nach Liquidität der Finanzbuchhaltung werden auch Festgeldanlagen getätigt.
Zu den weiteren Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehört das Erstellen von Tages- und Jahresabschlüssen sowie Statistiken, Erstellen von Spendenbescheinigungen und Verwaltung des Verwahrgelasses.
Nach erfolgloser Mahnung werden Geldforderungen durch die Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsbehörde im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Zu den Vollstreckungsmaßnahmen zählen u.a. auch der Beitritt zu einem Zwangsversteigerungsverfahren oder Insolvenzverfahren.
Für sämtliche Steuern und Abgaben der Gemeinden, sowie Mieten und Kindergartengebühren hat der Bürger die Möglichkeit, diese bequem per Lastschrift einziehen zu lassen. Hierfür benötigt die Finanzbuchhaltung ein SEPA-Lastschriftmandat, welches auf Anforderung zugesandt wird.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Lieferanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Schönberg
Linie:- Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.
Kontakt
Fax: +49 4344 306-1603
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1202(Ansprechperson Finanzbuchhaltung)
E-Mail: kasse@amt-probstei.de
Kontaktperson
Frau Sandra Schmidt (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Frau Sina Boche (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Frau Andrea Ortmann (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Frau Viktoria Brodersen (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4344 306-1211
Frau Elke Kardel (Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung)
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Probstei
Empfänger: Amtskasse Probstei
IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Stichwörter
Barkasse, bezahlen, Kasse
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:
- Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
- Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
- Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
- Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
- Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
- Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
- Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.
- Für die analoge Erstellung:
- Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
- Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
- Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
- Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
- Für die maschinelle Erstellung:
- Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
- Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
- Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.
Fristen
Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:
- Für den Zuwendenden:
- Bei Papierform: 1 Jahr
- Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
- Für den Zuwendungsempfänger:
- Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
- Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Offizielles Muster für Zuwendungsbestätigungen auf der Internetseite der bayerischen Finanzämter
- Beschreibung des Bundesministeriums der Finanzen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
- Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur digitalen Zuwendungsbestätigung
- Artikel des Bundesministeriums der Finanzen zur Möglichkeit die Spendenquittung per E-Mail schicken zu können
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 16.04.2019
Stichwörter
Zuwendungsnachweis, Zuwendungsbestätigung, Sonderausgabenabzug, Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, Spendenquittung, Spendenbeleg, Spendennachweis