Zuwendungsbestätigung

    Spendenquittung erstellen

    Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.

    Beschreibung

    Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.

    Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.

    zuständige Stelle

    Bundesministerium der Finanzen (BMF)
    Wilhelmstraße 97
    10117 Berlin

    Tel.: 030 18 682 - 0
    Fax: 030 18 682- 32 60
    E-Mail: poststelle@bmf.bund.de

    Zuständigkeit

    Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

    Ansprechpartner

    VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Finanzen - Finanzbuchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    25355 Barmstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04123 681-260

    Telefon Festnetz: 04123 681-01

    E-Mail: finanzbuchhaltung@stadt-barmstedt.de

    Kontaktperson

    • Frau H. Münster

      Telefon Festnetz: 04123 681-150

    • Frau M. Arp

      Telefon Festnetz: 04123 681-151

    • Frau N. Knoll

      Telefon Festnetz: 04123 681-109

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

    • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
    • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
    • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
    • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
    • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
    • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
    • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

    • Für die analoge Erstellung:
      • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
      • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
      • Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
      • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
    • Für die maschinelle Erstellung:
      • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
      • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
      • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

    Fristen

    Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

    • Für den Zuwendenden:
      • Bei Papierform: 1 Jahr
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
    • Für den Zuwendungsempfänger:
      • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

    Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 16.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Spendenbeleg, Zuwendungsnachweis, Zuwendungsbestätigung, Spendenquittung, Spendennachweis, Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, Sonderausgabenabzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de