Zuwendungsbestätigung

    Spendenquittung erstellen

    Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.

    Beschreibung

    Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.

    Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.

    zuständige Stelle

    Bundesministerium der Finanzen (BMF)
    Wilhelmstraße 97
    10117 Berlin

    Tel.: 030 18 682 - 0
    Fax: 030 18 682- 32 60
    E-Mail: poststelle@bmf.bund.de

    Zuständigkeit

    Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

    Ansprechpartner

    Für Neukirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

    • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
    • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
    • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
    • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
    • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
    • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
    • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

    • Für die analoge Erstellung:
      • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
      • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
      • Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
      • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
    • Für die maschinelle Erstellung:
      • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
      • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
      • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

    Fristen

    Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

    • Für den Zuwendenden:
      • Bei Papierform: 1 Jahr
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
    • Für den Zuwendungsempfänger:
      • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

    Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 16.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Spendenquittung, Spendennachweis, Sonderausgabenabzug, Zuwendungsnachweis, Zuwendungsbestätigung, Spendenbeleg, Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)