Friedwaldbestattung anmelden
Wenn Sie eine verstorbene Person bestatten lassen möchten, können Sie hierfür eine Friedwaldbestattung beantragen.
Beschreibung
Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten können Sie hierfür eine Friedwaldbestattung anmelden.
Bei einer Friedwaldbestattung wird der menschliche Leichnam eingeäschert. Die Asche kommt in eine Urne und wird im Friedwald unter einem Baum begraben. Die Einäscherung wird durch ein Krematorium durchgeführt. Die Friedwaldbestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) durchgeführt.
Sie müssen einen Friedhof auswählen, der für eine Friedwaldbestattung zugelassen ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich
- für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
- für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
- für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
- für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
- Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
- Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
- Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
Voraussetzungen
- Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
- Der Tod wurde bei einer Leichenschau festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
- Der Leichnam wird in einem Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert.
- Die Asche kommt in eine Urne.
- Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen die Friedwaldbestattung durchzuführen.
- In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
- Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
- Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
Fristen
- Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
- Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes einäschern lassen.
- Sie müssen die Urne innerhalb von 3 Monaten bestatten lassen.
Kosten
Kosten: variabel
Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs.
Weitere Informationen
- Bei Fehlgeburten (vor der 24. Schwangerschaftswoche unter 500 Gramm) gibt es keine Leichenschau.
- Bei Fehl- und Totgeburten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind zu bestatten. Dies kann aber auf Wunsch eines Elternteils angemeldet werden.
- Wenn Sie als angehörige Person die Kosten für die Bestattung nicht übernehmen können, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und Sie und gegebenenfalls weitere angehörige Personen haften als bestattungspflichtige Person als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
- Wenn Sie als angehörige Person oder die Erben der verstorbenen Person nicht in der Lage sind, die Bestattung zu bezahlen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen, damit die Kosten übernommen werden können.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 10.02.2025
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Eintritt des Todes, Bestattung, Beerdigung