Bestattung Anmeldung Seebestattung

    Seebestattung anmelden

    Wenn Sie eine verstorbene Person bestatten lassen möchten, können Sie hierfür eine Seebestattung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten, können Sie hierfür eine Seebestattung wählen.

    Bei einer Seebestattung wird der menschliche Leichnam eingeäschert. Die Asche kommt in eine Urne und wird von einem Schiff aus ins Meer gelassen.

    Die Einäscherung wird durch ein Krematorium durchgeführt. Die Seebestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) organisiert.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
    • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
    • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
    • Bei Urnen aus dem Ausland gleichwertige amtliche Dokumente
    • Bei Leichen aus dem Ausland ein Leichenpass oder ein gleichwertiges amtliches Dokument
    • Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
    • Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
    • Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.

    Voraussetzungen

    • Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
    • Eine amtliche Leichenschau ist erfolgt. Oder eine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft liegt vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
    • Der Leichnam wird in einem Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert.
    • Die Asche kommt in eine Urne und wird von einem dafür zuständigen Schiff ins Meer gelassen.
    • Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Seebestattung durchzuführen.
    • In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
    • Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
    • Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.

    Fristen

    • Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
    • Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes einäschern lassen.
    • Sie müssen die Urne innerhalb von 3 Monaten beisetzen lassen.
    • Sie oder das Bestattungsunternehmen weisen dem Krematorium die Beisetzung nach.

    Kosten

    Kosten: variabel

    Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen.

    Weitere Informationen

    • Bei Fehlgeburten (vor der 24. Schwangerschaftswoche unter 500 Gramm) gibt es keine Leichenschau.
    • Bei Fehl- und Totgeburten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Kind zu bestatten. Dies kann aber auf Wunsch eines Elternteils angemeldet werden.
    • Wenn Sie als angehörige Person Ihrer Pflicht nicht nachkommen und kein anderer die Bestattung veranlasst, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst.
    • Sie und gegebenenfalls weitere angehörige Personen müssen zusammen für die entstehenden Kosten aufkommen.
    • Wenn Sie als angehörige Person oder die Erben der verstorbenen Person nicht in der Lage sind, die Bestattung zu bezahlen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen, damit die Kosten übernommen werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein am 17.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2025

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Stichwörter

    Anmeldung Bestattung, Bestattungsunternehmen, Beerdigung, Bestattung, Eintritt des Todes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020