Förderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in der Fischwirtschaft tätig sind, können Sie Mittel zur Förderung der Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Vermarktung dieser Erzeugnisse beantragen.

    Beschreibung

    In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:

    1. Vorhaben im Rahmen der Produktions- und Vermarktungspläne von Erzeugerorganisationen, die zur Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik der Union beitragen und die Produktions- und Vermarktungsbedingungen der Mitglieder verbessern;
    2. die Unterstützung neu gegründeter Erzeugerorganisationen im Jahr ihrer Anerkennung und in den drei Folgejahren;
    3. Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von maximal einer Million Euro;
    4. kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse.

    Für Vorhaben der Direktvermarktung gelten andere Bestimmungen, und zwar die Richtlinie zur Förderung der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei sowie die Richtlinie zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein.. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Förderung der Direktvermarktung“.

    Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

    Zuständigkeit

    An das Dezernat 30 Fischereiförderung im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Dezernat 30 Fischereiförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 06.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Förderung
    • Beschreibung Ihres Vorhabens
    • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform (Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.)
    • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
    • Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug

    Voraussetzungen

    • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen
    • Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
      • anerkannte Erzeugerorganisationen;
      • Fischereigenossenschaften, wenn es sich um die folgenden Förderbereiche handelt:
        • Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 1 Mio. Euro;
        • Kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse
      • Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse, wenn es sich um Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 1 Mio. Euro handelt;
      • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und weitere anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors, wenn es sich um kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse handelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid zu Ihrem

    Verfahrensablauf

    Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.

    Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.

    Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Den Antrag auf Förderung stellen Sie, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall kann die Bearbeitung 1-4 Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in Schleswig-Holstein am 26.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Stichwörter

    Fischereierzeugnisse, Fischwirtschaftliche Erzeugnisse, Verarbeitung und Vermarktung, Erzeugerorganisation, Fischereisektor, Förderung von Fischereibetrieben, Aquakultursektor, Aquakulturerzeugnisse, EMFAF, Fischereigenossenschaft, Fischerei und Aquakultur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020