- Bargenstedt (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Schulentwicklung planen
Als Schulträger sind Sie verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen.
Beschreibung
Bei der Planung Ihrer Schulentwicklung berücksichtigen Sie die Pläne der umliegenden Schulträger. Sie schreiben Ihre Planung regelmäßig fort und nehmen an der Abstimmung zur Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene teil.
Sie beziehen gegebenenfalls die Beruflichen Gymnasien mit ein, um eine ausreichende Anzahl von Plätzen in der Oberstufe sicherzustellen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
- Schulentwicklungsplan
Voraussetzungen
- Sie sind Schulträger
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie erstellen den Schulentwicklungsplan und berücksichtigen dabei
- Die Pläne der umliegenden Schulträger
- Die Abstimmung auf Kreisebene
- Schulgebäude und –anlagen
- Verwaltungs- und Hilfspersonal
- Ihren Sachbedarf.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 13.02.2025
Stichwörter
Schulentwicklung fortschreiben, Schulträger, Personal, Schulbetrieb, Schulentwicklungsplanung, Schulanlagen, Sachbedarf, Schulgebäude, Schulentwicklung planen