• Wangelau (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
außergerichtliche Verfahren Beratung

Beratungshilfe beantragen

Sie können Beratungshilfe beantragen, wenn Sie die Kosten für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren nicht aufbringen können.

Beschreibung

Wenn Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen keine finanziellen Mittel für die Beratung von einem Anwalt haben, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Eine persönliche Vorsprache beim Amtsgericht ist nicht notwendig.

Ansprechpartner

Amtsgericht Schwarzenbek

Adresse

Postanschrift

Postfach 1120

21484 Schwarzenbek

Hausanschrift

Möllner Straße 20

21493 Schwarzenbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Weitere Sprech- und Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4151 802-0

Fax: +49 4151 802-299

E-Mail: verwaltung@ag-schwarzenbek.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Einkommensnachweis oder Steuerbescheid
  • Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
  • sonstige Belege über Ausgaben, Einkommen und Vermögenswerte
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Angelegenheit, in der Sie beraten werden wollen

Formulare

Voraussetzungen

  • Sie können die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel wegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen.
  • Es stehen Ihnen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob Sie
    • eine Rechtschutzversicherung haben und ob diese die Kosten übernehmen muss,
    • anderweitig eine kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen können, beispielsweise als Mitglied eines Mietervereins. Sozial- und Verwaltungsbehörden beraten häufig kostenlos, besonders im Vorfeld eines dort zu stellenden Antrags.
  • Sie nehmen Ihre Rechte nicht mutwillig wahr. Mutwilligkeit liegt vor, wenn Sie sich nicht wie eine Person verhalten, die die Kosten selbst tragen müsste und die vernünftigerweise auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten würde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Erinnerung im Falle der Ablehnung einer Beratungshilfe

Verfahrensablauf

Um Beratungshilfe zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Antrag beim Amtsgericht:
    • Sie können die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle berät Sie, wenn Ihr Anliegen direkt erledigt werden kann, beispielsweise
      • durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung.
      • Sonst prüft die Rechtsantragsstelle, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen.
  • Stellen Sie den Antrag schriftlich, müssen Sie auf einem dafür vorgesehenen Formular Angaben machen
    • zur Person,
    • zu den Einkommensverhältnissen,
    • zum Vermögen und zu den einzelnen Vermögensgegenständen,
    • zu den Wohnkosten,
    • zu den Unterhaltsleistungen für gesetzliche Unterhaltsberechtigte und
    • eventuell zu besonderen Belastungen (z.B. wegen Körperbehinderung oder hoher Zahlungsverpflichtungen).
  • Sie können stattdessen auch direkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen. Dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie müssen versichern, dass Ihnen in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch durch das Amtsgericht versagt wurde. Der Anwalt oder die Anwältin reicht den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich bei Gericht ein.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Diese Kosten kann die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt erheben.: Gebühr ab 0.0 EUR bis 15.0 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.02.2025

Technisch geändert am 13.02.2025

Stichwörter

Kosten außergerichtliches Verfahren, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Beratungshilfe, Amtsgericht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020