Schulbesuch an berufsbildenden Schulen in einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein beantragen

    Wenn Sie in Schleswig-Holstein auf Grund einer dualen Berufsausbildung berufsschulpflichtig sind, aber eine staatliche berufsbildende Schule in einem anderen Bundesland besuchen möchten, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

    Beschreibung

    Sie können Zugang zu staatlichen Berufsschulen in einem anderen Bundesland erhalten, obwohl sich Ihre Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein befindet und Sie daher eigentlich in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig sind.

    Dies gilt auch, wenn Sie den Ausbildungsbetrieb gewechselt haben oder Ihr Ausbildungsbetrieb umgezogen ist und Sie dadurch in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig geworden sind.

    Auch in Fällen besonderer persönlicher Härte kann Ihnen der Zugang zu staatlichen Berufsschulen sowie zu folgenden Schulen gewährt werden:

    • Berufsbildenden Schulen in Bezug auf die Bildungsgänge
      • Berufsfachschule
      • Berufsvorbereitungsschule
      • Berufliches Gymnasium

    Ansprechpartner

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Muhliusstraße 38

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 988-9800

    E-Mail: Poststelle@shibb.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    SHIBB

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2021

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des aktuellen Ausbildungsvertrages
    • Im Falle eines Wechsels des Ausbildungsbetriebes die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag oder
    • wenn der Ausbildungsbetrieb umgezogen ist, entsprechende Nachweise dafür, wie zum Beispiel der Gewerberegisterauszug

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen erheblich weniger Zeit, um die Schule in einem anderen Bundesland zu erreichen.

    Voraussetzungen nur für den Antrag auf Zugang zu einer Schule in Hamburg:

    • Sie benötigen mindestens 75 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr für den Besuch der zuständigen Schule in Schleswig-Holstein.
    • Die Schule in Hamburg ist für Sie erheblich schneller zu erreichen.
    • Ihnen wird in Schleswig-Holstein keine Blockbeschulung mit einhergehender Internatsunterbringung angeboten.
    • An der Schule in Hamburg gibt es noch freie Plätze.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von dort einen Zwischenbescheid.
    • Dieser Zwischenbescheid ist eine sogenannte Freistellung vom Schulbesuch in Schleswig-Holstein.
    • Sollte der Antrag hier schon abgelehnt werden, gibt es die Gelegenheit zur Anhörung.
    • Im Anschluss an die Freistellung führt die zuständige Behörde des anderen Bundeslandes die abschließende Prüfung durch.
    • Von der zuständigen Behörde des anderen Bundeslandes erhalten Sie den endgültigen Bescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nachdem, ob alle Unterlagen zum Antrag vorliegen und wie aufwändig die Prüfung ist.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Solange einem Gastschulantrag nicht von der aufnehmenden Behördenseite zugestimmt wurde, besteht eine Berufsschulpflicht in Schleswig-Holstein an der dort zuständigen Schule.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung am 05.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Stichwörter

    Grenzüberschreitender Schulbesuch, Gastschüler, Landesgrenzen, Ausbildung, Interregionaler Schulbesuch, Schülermobilität, Bildungszusammenarbeit, Gastschülerin, Bundesländerkooperation, Berufsschule anderes Bundesland, Gastschulwesen, Schulwechsel, Gastschulantrag, Bildungschancen, Anmeldung Gastschule, Ausbildung in Nachbarland, Schulzugang, Gastschulabkommen, bildungsregionale Vereinbarung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020