Sportförderung für Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung beantragen

    Wenn Sie zum Beispiel als Gemeinde Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.

    Beschreibung

    Sie können als Einrichtung eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten, wenn Sie Sport und Bewegung im öffentlichen Raum basierend auf einer Sportentwicklungsplanung unterstützen.

    Die Förderung unterstützt Projekte, die öffentliche Räume in aktive Zonen verwandeln. Ziel ist es einen unkomplizierten Zugang zu sportlichen Aktivitäten zu bieten und so die Gesundheit und das Wohlbefinden zu fördern.

    Dies umfasst die Einrichtung von Fitnessparcours, Bewegungsflächen und Spielplätzen, die frei zugänglich sind und Menschen jeden Alters und jeder Fähigkeit zum Sport treiben einladen.

    Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,00 Euro pro Maßnahme, die Höchstfördersumme 25.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
    • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen

    Voraussetzungen

    • Sie können die Förderung für Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung erhalten.
    • Sie beantragen die Förderung als:
      • Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
      • Zweckverband nach dem Gesetz kommunaler Zusammenarbeit (GkZ)
      • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
    • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
    • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
    • Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 5.000 Euro und höchstens 25.000,00 Euro pro Maßnahme.
    • Sie müssen die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Infrastruktur dinglich absichern, wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag bis 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

    Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

    Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Stichwörter

    Outdoorsport, Sportförderprogramme, Sportfinanzierung, Straßensport, Sportförderung erhalten, Urbaner Sport, Freiluftsport, Sportmaßnahmen, Landessportförderung, Freizeitsportförderung, Breitensport, Zukunftsplan Sportland, Breitensportförderung, Freizeitsport, Städtische Sportförderung, Außerschulischer Sport, Sportprojektfinanzierung, Gemeinschaftssport, Sportentwicklungsplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020