• Dannewerk (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)

Sportförderung für Maßnahmen für den Sport für Menschen mit Behinderungen beantragen

Wenn Sie als Behindertensportfachverband im Sport für Menschen mit Behinderung engagiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.

Beschreibung

Die Förderung für den Sport von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, Inklusion und Gleichberechtigung im Sportbereich zu fördern. Sie können als Behindertensportfachverband die Förderung beantragen.

Durch finanzielle Unterstützung sollen Ihre Angebote und Strukturen geschaffen oder verbessert werden, welche Menschen mit Behinderungen die aktive Teilnahme am Sport ermöglichen. Dies umfasst nicht nur die Entwicklung spezifischer Sportprogramme, sondern auch die Anpassung Ihrer Sportstätten an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, um eine barrierefreie Umgebung zu gewährleisten.

Sie können höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % zahlen. Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 5.000 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Behindertensportfachverband
  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.

Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen

  • Müssen Sie Maßnahmen für die Prävention sexualisierter Gewalt und für die Dopingprävention im Sport nachweisen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

Fristen

Sie müssen den Antrag bis 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2024

Version

Technisch erstellt am 24.01.2025

Technisch geändert am 14.02.2025

Stichwörter

Barrierefreier Sport, Inklusion, Adaptiver Sport, Zukunftsplan Sportland, Parasport, Inklusionssport

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020