Sportförderung für Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport beantragen

    Wenn Sie als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung Maßnahmen für die duale Karriere im Leistungssport durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.

    Beschreibung

    Sie können die Förderung der dualen Karriere im Leistungssport in Schleswig-Holstein als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung erhalten.

    Sie umfasst die Unterstützung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen, die direkt der Koordination zwischen Schule und Training sowie der schulischen und sportlichen Weiterentwicklung der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler dienen. Für Personalkosten erhalten Sie keine Förderung. Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei Maßnahmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden. Sie müssen keinen Eigenanteil finanzieren. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
    • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen

    Voraussetzungen

    • Sie sind eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung.
    • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
    • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
    • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
    • Sie beantragen die Förderung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

    Fristen

    Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

    Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

    Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Stichwörter

    Doppellaufbahn, Spitzensport, Leistungssport, Hybridkarriere, Zukunftsplan Sportland, Sportförderprogramme, Leistungssportförderung, Doppelkarriere, Spitzensportförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020