- Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Sportförderung für Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport beantragen
Wenn Sie als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung Maßnahmen für die duale Karriere im Leistungssport durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.
Beschreibung
Sie können die Förderung der dualen Karriere im Leistungssport in Schleswig-Holstein als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung erhalten.
Sie umfasst die Unterstützung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen, die direkt der Koordination zwischen Schule und Training sowie der schulischen und sportlichen Weiterentwicklung der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler dienen. Für Personalkosten erhalten Sie keine Förderung. Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei Maßnahmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden. Sie müssen keinen Eigenanteil finanzieren. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
- Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen
Voraussetzungen
- Sie sind eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung.
- Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
- Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
- Sie beantragen die Förderung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.
Fristen
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2024
Stichwörter
Doppellaufbahn, Spitzensport, Leistungssport, Hybridkarriere, Zukunftsplan Sportland, Sportförderprogramme, Leistungssportförderung, Doppelkarriere, Spitzensportförderung