• Alt-Mölln (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei Bauvorhaben beantragen, für die eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist

Weicht Ihr Bauvorhaben von den geltenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Vorschriften ab, können Sie die notwendige Abweichung, Ausnahme oder Befreiung auch isoliert beantragen, wenn ihr Bauvorhaben keiner Baugenehmigung bedarf.

Beschreibung

Bei Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, können Sie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften eigenständig, das heißt ohne Baugenehmigung, beantragen.

Sollen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu örtlichen Bauvorschriften für verfahrensfreie Vorhaben erteilt werden, entscheidet die Gemeinde über Ihren Antrag.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Für Alt-Mölln (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Begründung

Voraussetzungen

Der geplanten Abweichung, Ausnahme oder Befreiung stehen öffentliche Belange und die öffentliche-rechtlich geschützten Belange der Nachbarn nicht zwingend entgegen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung für die Abweichung baurechtlicher Vorschriften für ein verfahrensfreies Vorhaben beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. der Gemeinde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde bzw. die Gemeinde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann die Zulassung der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Kosten

Die Kostenhöhe ist abhängig von der Dauer der Amtshandlung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 20.12.2024

Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 10.01.2025

Stichwörter

Baunutzungsverordnung, Abweichung beantragen, Befreiung, Ausnahme, Befreiung beantragen, Abweichung, Baurechtliche Vorschrift, Ausnahme beantragen, Antrag stellen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020