Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen.
Beschreibung
Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern.
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen. ; Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4521 788-369(Auskunft)
Fax: +49 4521 788-597(Bauregistratur)
E-Mail: bauamt@kreis-oh.de(Auskunft)
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid.
- Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
- Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 20.12.2024
Stichwörter
Verlängerung der Gültigkeit, Vorbescheid für Bauvorhaben verlängern, Vorbescheid Bauprojekt verlängern, Bauvorbescheid erneuern, Gültigkeitsdauer, Frist verlängern, Fristverlängerung